Karbach erhält eine Dorfordnung, die festhält, dass die Inhaber von Burg Rothenfels - im Namen des Hochstifts Würzburg - Vögte und Herren über Karbach sind. Die Bewohner müssen für sie Frondienste leisten und Abgaben entrichten.
Hans Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen. Zu seiner Zeit wird Aufkirchen im Städtekrieg niedergebrannt.
Endres Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Randersacker erhält durch den Würzburger Fürstbischof Gottfried IV. Schenk (von Limpurg) Ratsverfassung und Marktrecht. Dieses Recht wird am 27. Juli des gleichen Jahres durch König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt.
Die Zent Frammersbach erhält eine Verfassung, die neben gerichtlichen Angelegenheiten auch Maße und Gewichte oder das Geleitrecht in den Zuständigkeitsbereich des Zentgrafen legt.
Kaiser Friedrich III. (HRR) belehnt Engelhart, Hans und Heinrich von Absberg mit dem Schloss Absberg sowie mit dem Markt und dem Halsgericht zu Absberg.
Der Vogteiherr Fuchs kann in seinem Niedergerichtssprengel Hausgerichte bilden, so auch in Burgpreppach.
Albrecht von Wülfingen ist öttingischer Vogt und Amtmann in Aufkirchen.
In Gaimersheim werden erstmals urkundlich Bürgermeister und Räte erwähnt.
Die Grafen von Henneberg und die Ritter von Schaumburg teilen sich den Besitz der Zent Marktsteinach.