Die Kompetenz des Richters (bzw. Vohburger Pflegers) wird unter anderem eingeschränkt durch die niedergerichtlichen Befugnisse des Marktes Gaimersheim.
In Frickenhausen wird das Feldgeschworenengericht ins Leben gerufen.
Der Markgraf Albrecht I. von Ansbach und Kulmbach verleiht dem Bürgermeister und Rat von Plech sowie 21 weiteren Personen auf ewige Zeiten das Recht zum Betreiben von Eisenbergwerken im Bezirk des Plecher Gerichtes.
Das Richteramt Roßtal wird dem neugegründeten Oberamt Cadolzburg verwaltungsmäßig eingegliedert. Das Richteramt Roßtal ist in Personalunion Kriminalgericht (Halsgericht) und Ehaftgericht (bürgerliches Gericht).
Michael Willing ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Das Gericht Wendelstein kommt zu drei Vierteln an das Nürnberger Heilig-Geist-Spital und zu einem Viertel an Markgraf Albrecht. Somit wird der Grund für eine bis 1808 dauernde Zusammenarbeit der beiden Gewalten in einem Gerichts-Kondominium gelegt, über dessen Ordnung man sich 1484 einigt.
Die Ausübung der Herrschaft in Wendelstein wird weder real noch ideell, sondern zeitlich aufgeteilt. Als örtlicher Vertreter der Landesherrschaft fungiert der Richter, der jeweils im Turnus auf ein Jahr von Brandenburg und auf drei Jahre von Nürnberg gesetzt wird.
Die Brüder Friedrich, Pankratz und Martin von Redwitz lassen sich vom Reich mit ihrem Besitz in Küps belehnen. Im Jahr 1495 wird der Blutbann hinzugefügt, der angeblich von niemandem beansprucht werde. Dieser Anspruch lässt sich aber gegen die bambergischen Zentämter nicht durchsetzen. Dies hat zur Folge, dass es zumindest unter Martin und seinen Nachkommen nicht mehr zu einer Belehnungen durch das Reich kommt.
Das Richteramt Schwand hat ein eigenes Gerichtssiegel. Es zeigt das Wappen der Burggrafen und das des Ortes in einem Schild. Das Ortswappen zeigt einen nach rechts gewandten Schwan.
Die beiden Dorfherrschaften in Euerdorf, der Bischof von Würzburg sowie die Grafen von Henneberg, die beide ihren eigenen Schultheißen im Dorf haben, streiten sich mit Hartnäckigkeit um den Vorrang beim Sendgericht.