Markgraf Kasimir erlässt eine Siebenerordnung.
Die Gößweinsteiner müssen nach dem Bauernkrieg im Frondienst mit einer 70-köpfigen Mannschaft die Burg wieder aufbauen. Nach sieben Jahren, im Jahre 1532, ist die Burg wiederhergestellt.
Die Aufständischen in Markt Bibart zwingen die restliche Bevölkerung zur Unterstützung. Der Amtskeller und die Schultheißen flüchten daraufhin nach Würzburg.
Der Galgen wird an der Wolfshöhe südwestlich von Schnaittach angelegt. Damit manifestiert sich die richterliche Gewalt der Ganerben vom Rothenberg.
Die Grafen Karl Wolfgang und Ludwig von Öttingen teilen ihre Güter. Das Amt des Marktes Aufkirchen fällt dem Grafen Karl Wolfgang zu.
Wendelstein bekommt eine neue Gerichts- und Gemeindeordnung. Durch sie wird die Verwaltung der Gemeinde aus den Händen der Bürger und der von ihnen gewählten Bürgermeister entnommen und den sogenannten Gerichtsbürgermeistern, dem Gericht und den Gerichtherrschaften übertragen.
Der Rat zu Nürnberg übergibt den Wendelsteiner Richtern ein Gerichtssiegel "mit einem Wentenstein - uf die Form eines Mendleins, das einen Quaderstein wendet".
Eine 500 Mann starke markgräfliche Truppe fällt um vier Uhr früh in Aufkirchen ein und nimmt den Vogt Hans Zetz mit sich.
Das Halsgericht Schwands wird dem Oberamt Schwabach einverleibt.
Die Bewohner Obernbreits wenden sich in Fällen todeswürdiger Verbrechen an das Zentgericht Creglingen, in bürgerlichen Fällen an das Zentgericht Kitzingen. Der Markgraf von Ansbach kann sie aber jederzeit an ein anderes Gericht verweisen. Zudem hat der Ort ein eigenes bürgerliches Gericht.