Das Schloss Speckfeld und Einersheim befinden sich im Besitz eines Albertus von Hohenlohe, welcher den Vogt "Wolzo" auf der Veste einsetzt. Es ist anzunehmen, dass sich Speckfeld und Einersheim bereits seit 1280 (spätestens seit 1300) im Besitz der Hohenlohe befinden.
Die Orts- und Gemeindeherrschaft von Buttenheim geht mit dem Pranger und dem Blutgericht von den Schlüsselbergern auf die Stiebar über. Das Halsgericht besteht aus dem Richter, dem Gerichtsschreiber und aus den neun Schöffen, welche aus den stiebarschen Untertanen gewählt werden.
Es wird ein Schultheiß Johann Seckendorff von Hoheneck zu Lenkersheim überliefert.
Dem kaiserlichen Landvogt Heinrich von Dürrwangen wird die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen.
Für Auerbach wird erstmals ein Richter urkundlich genannt, wenn auch nicht namentlich. Der Richter wird, ebenso wie der Pfleger oder Amtmann, vom Landesherrn bestellt. In den folgenden Jahrhunderten wird der Richter teils aus dem niederen Adel des Fürstentums, teils aus dem gehobenen Bürgertum der Stadt genommen. Der Richter hat den Vorsitz im Stadtgericht (Niedergericht, das zuständig für kleinere Vergehen ist).
Die Zent Burghaslach wird im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. (von Hohenlohe) das erste Mal urkundlich erwähnt. Laut dieser Urkunde befindet sich Burghaslach im direkten Besitz der von Vestenberg.
Der Amtstitel "Zentgraf" wird wohl zum Familiennamen, denn ein "Cunradus Centgrave von Retzstat", der die halbe Retzbacher Zent innehat, taucht auf.
Heinrich Thobritsch ist urkundlich als Amtmann in Dürrwangen belegt.
Die Grafen von Wertheim setzen einen gräflichen Vogt in Schweinberg ein. In der Folge wird die Vogtei zu einem wertheimischen Amt mit Sitz auf der Burg ausgebaut. Zur Herrschaft gehören die Orte Waldstetten, Pülfringen, Gissigheim, Königheim, Weikerstetten, Steinbach und Hardheim.
Heinrich Thobritsch ist als Amtmann in Dürrwangen belegt.