In der zweiten Gerichtsordnung für Kleinlangheim werden der herrschaftliche Schultheiß und zwölf Schöffen, die aus den Reihen der Einwohner gewählt werden, genannt.
Karbach erhält eine Dorfordnung, die festhält, dass die Inhaber von Burg Rothenfels - im Namen des Hochstifts Würzburg - Vögte und Herren über Karbach sind. Die Bewohner müssen für sie Frondienste leisten und Abgaben entrichten.
Hans Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen. Zu seiner Zeit wird Aufkirchen im Städtekrieg niedergebrannt.
Endres Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die Zent Frammersbach erhält eine Verfassung, die neben gerichtlichen Angelegenheiten auch Maße und Gewichte oder das Geleitrecht in den Zuständigkeitsbereich des Zentgrafen legt.
Der Vogteiherr Fuchs kann in seinem Niedergerichtssprengel Hausgerichte bilden, so auch in Burgpreppach.
Albrecht von Wülfingen ist öttingischer Vogt und Amtmann in Aufkirchen.
In Gaimersheim werden erstmals urkundlich Bürgermeister und Räte erwähnt.
Der Markgraf Albrecht I. von Ansbach und Kulmbach verleiht dem Bürgermeister und Rat von Plech sowie 21 weiteren Personen auf ewige Zeiten das Recht zum Betreiben von Eisenbergwerken im Bezirk des Plecher Gerichtes.
Michael Willing ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.