Das Halsgericht in Marktbergel ("Marckbergler Zennt") wird genannt und beschrieben.
Die Bücholder Hochgerichtsbarkeit wird 1566, 1570 und 1577 durch Kaiser Maximilian II. bzw. den römischen Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt. Das Gericht besteht aus zwölf Schöffen, die vom Dorfherrn eingesetzt werden. Den Vorsitz führt der Vogt. Zudem besteht ein Asylrecht auf Jahr und Tag.
Die Gemeinde Weilbach gehört zur Zent Amorbach im Oberamt Amorbach. Die Dorfgemeinschaft wird von einem Schultheißen geleitet, der u.a. dem Dorfgericht vorsteht. Dieses nennt sich "Rug- und Wehrgericht" und kommt vom Erzstift Mainz. Das Bannweinrecht liegt ebenso bei Mainz. Dem Erzstift gehören im Ort außerdem auch ein Bauhof, eine Schäferei, drei Seen. Zudem werden Jäger, Otterjäger und Fischer unterhalten.
Der Gerichtsschreiber Leonhard Kistner eröffnet eine deutsche Schule in Lichtenau. Bis 1596 liegt die Schulleitung in den Händen des jeweiligen Gerichtsschreibers. Das Lehrergehalt betrug 100 Gulden jährlich.
Maßbach ist maßbachisch-schaumburgische Zent. Dem Bischof von Würzburg steht nur die Belehnung mit dem Blutbann zu, wohingegen die Zentrichter durch die Herren Maßbach oder Thundorf aufgestellt werden. Andreas Hofmann amtiert in dieser Zeit als Zentgraf.
David Spradler ist Vogt in Aufkirchen. Er zeichnet die Grenzen der Gemeindeweide von Aufkirchen auf, die seit dem Städtekrieg verringert worden waren.
Es kommt wegen Euerdorf erneut zu einem Vertrag mit den Grafen von Henneberg: Der würzburgische Schultheiß ist zuständig für Zentsachen, die sowohl Würzburger als auch Henneberger Untertanen betreffen; der gemeinsame Schultheiß richtet die Sachen, die die hennebergischen Untertanen alleine betreffen.
Georg Moser ist öttingischer Rat und Vogt in Aufkirchen.
Der Gerichtsschreiber von Dachsbach hält in der Schule Unterricht.
An den Kastner Dürr in Dachsbach ergeht die Anweisung, die Juden wegen Wucher und als Spötter und Verächter der christlichen Religion binnen fünf Monaten aus dem Fürstentum zu entfernen.