Nach Felix Mader kommt die Herrschaft Töging an das Hochstift Eichstätt. Adelige Pfleger werden aufgestellt, später Richter, zugleich Kastner genannt. Dem Pfleger und Kastner steht ein Amtsknecht zur Verfügung.
Wegen der vielen Einbrüche werden in Aufkirchen Viertelsmeister aufgestellt.
Für Helmstadt wird erstmals ein Amtmann namentlich im Ortsgerichtsbuch von Helmstadt erwähnt. Da im Weistum von Helmstadt aus dem Jahr 1410 weder die Rede von einem Zentgrafen noch von einem Amtmann war, besteht die Möglichkeit, dass die Bewohner von Helmstadt die Zentfälle in Remlingen suchen mussten, da Helmstadt dieser Zent angehörte (erstmals erwähnt zusammen mit der Zent Wertheim im Jahr 1332 als Lehen des Hochstifts Würzburg an Graf Rudolph von Wertheim).
Felix Rehm von Kötz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Hans Heberlein ist Vogt in Dachsbach.
Bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts hat das Amt Arnsberg eigene Pfleger und Kastner. 1685 wird der Amtsbezirk Arnsberg zusammen mit Enkering in das Amt Kipfenberg eingegliedert.
Die Rattelsdorfer Einwohner müssen ursprünglich nur Abgaben an das Kloster leisten, bis infolge der Kriege eine Rauchsteuer, Kriegssteuer und außerordentliche Beiträge zu Kontributionen erhoben werden. Ein fürstlicher Beamter, der für diese Einnahmen zuständig ist, bekommt seinen Sitz in Rattelsdorf. Es kommt zu Konflikten zwischen dem fürstlichen Amtmann und dem Amtmann des Klosters.
In Wiesentheid gibt es fünf Ratsherren. Im Jahr 1658 wird die Zahl der Ratsherren auf zehn erhöht.
Neben den Bürgermeistern erscheinen in den Wiesentheider Urkunden des Öfteren auch Schultheißen.
Mönchberg erhält einen Gemeindeförster, der unter der Aufsicht des mainzischen Oberförsters steht.