Graf Friedrich von Castell erhält Vogtei und Zehnt des Dorfes als Lehen, die vorher dem Hochstift Würzburg zustanden. Die Grafen von Castell übernehmen damit die Schutzherrschaft und die Gerichtsbarkeit.
Ludwig von Hohenlohe belehnt Heinrich Mewer, Heinrich Wolfler, Libhard Kauler und einen Bamberger Bürger namens Konrad mit einem Viertel eines Zehnten in Zapfendorf.
Der Truhendinger Graf Friedrich und seine Frau Agnes verkaufen ihre Güter zu Marktbergel samt Gericht und Zoll an Konrad Esel von Illesheim und dessen Brüder Friedrich und Heinrich.
Graf Hermann III. von Castell verpfändet seinen Herrschaftsteil an seinen Schwiegervater, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, darunter auch Güter in Kleinlangheim.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) bestätigt den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen alle Brief- und Handfesten. Aufkirchen verbleibt in öttingischer Pfandschaft.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) gibt den Bürgern von Aufkirchen das Privileg, dass sie nicht mehr als 80 Pfund Heller zur gewöhnlichen Steuer abgeben sollen.
Nachdem Aufkirchen sich wohl aus der öttingischen Pfandschaft hat befreien können, verpfändet König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) Aufkirchen dem Grafen Berthold von Graisbach um 2400 Pfund Heller.
Die drei Söhne Heinrichs von Hornburg stellen dem Komtur zu Öttingen eine Renuntiationsurkunde über die Vogtei und den Kirchensatz zu Aufkirchen aus.
Sigfried der Burberger stellt einen Übergabebrief über den Kirchensatz in Aufkirchen aus. Es wird insbesondere auf das weltliche und geistliche Gericht verzichtet.
Nach dem Tod des Eichstätter Bischofs Gebhard III. (von Graisbach) und dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Graisbach zieht König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) die Grafschaft als Reichslehen ein. Aufkirchen wird damit pfandfrei.