Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf am Rhein und Herzog zu Bayern und oberster Truchsess des Heiligen Römischen Reiches, gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Erzbischof Wilhelm von Köln gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Ludwig, Markgraf zu Brandenburg, Herzog zu Bayern, Pfalzgraf auf dem Rhein und Graf zu Tirol, bestätigt die Verleihung des Geleits und Zolls in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Ein Privileg des Pfalzgrafen Rudolf II. erlaubt es Auerbach, Zoll von durchfahrenden Waren zu erheben (Brücken- oder Wegzoll).
Nach dem Tod des Pfalzgrafen Rudolf II. kommt Auerbach mit anderen Orten durch Verkauf an König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) und damit an Böhmen. Auerbach erlebt eine Blütezeit, was sich im Erwerb von Privilegien niederschlägt: Es erhält das Bannrecht über Tafernen (Wirtshäuser), das Recht der Zollfreiheit mit Nürnberg und das Recht einen Wochenmarkt abhalten zu dürfen. Der Kaiser selbst hält sich wohl mehrmals in Auerbach auf.
Ruprecht der Ältere, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, genehmigt die bereits erfolgte Verleihung des Geleits und des Zolls in Gelchsheim und Markt Einersheim an Lutz von Hohenlohe.
Erzbischof Boemund von Trier gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht in einem Privileg den Bürgern und Kaufleuten der Stadt Auerbach das Recht, auf ewig zollfrei zu sein, für alle dort eingeführten und von dort ausgeführten Waren.
Hermann, Graf von Henneberg, und seine Ehefrau Agnes verkaufen ihre Hälfte an der Veste Wildberg und an dem Gericht in Saal mit allen Zugehörungen, Rechten und Zöllen an Bischof Albrecht von Würzburg für 10000 Pfund Heller. Zusätzlich erlauben sie dem Bischof den Wiederkauf ihres Teils an dem Dorf Sulzfeld für 500 Pfund Heller.
Eine burggräfliche Zoll- und Geleitstation wird in Ammerndorf erwähnt. Hier wird von den durchziehenden Reisenden Wegbenutzungsgeld erhoben.