Mitwitz wird von der Mutterpfarrei Kronach abgetrennt. Es wird ein eigener Pfarrer eingesetzt, der erstmals 1421 genannt wird.
Die Pfarrkirche zu Graitz wird nicht in einem Zug erbaut. Der Chor stammt aus dem 15. Jahrhundert.
Der Burggraf von Nürnberg gestattet dem Wöhrder Ausschuss, von allen Getränken eine Abgabe, das so genannte Umgeld, zu erheben, "zum Bau und zur Notdurft des Dorfes und der Kapelle".
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.
Der Würzburger Fürstbischof überträgt den Herren von Lichtenstein einige Lehen in Gemünda. Sie lassen ein Gotteshaus mit dem Namen St. Bartholomäus im Ort erbauen.
König Ruprecht III. verleiht die "Pfarr zu Wendelstein" mit allen Zugehörungen an Stephan von Korenburg (Kornburg).
Mönchberg ist Sitz einer eigenen Pfarrei.
Die Burggrafen von Nürnberg erhalten von den Nachfolgern der Grafen von Truhendingen die Schutzherrschaft über Kloster und Markt.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.