Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Greifenclau zu Vollraths genehmigt in einer Urkunde vom 13.11.1699 dem Ort Saal an der Saale die Abhaltung von vier Jahrmärkten am Sonntag Judicam, am Sonntag nach Maria Heimsuchung, am Sonntag vor Michaelis und am Sonntag vor Simonis und Judae.
Ipsheim erhält das Marktrecht. Wie die anderen Märkte im modernen Landkreis Neustadt-Windsheim hat er nur regionale Bedeutung.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Im Jahr 1759 beantragen die Schnaittacher erneut einen Wochenmarkt. Das Anliegen wird aber nur schleppend behandelt und erst 1783 von Kurfürst Karl Theodor genehmigt.
Marktzeuln werden nochmals zwei Jahrmärkte verliehen. Diesmal sind sie mit Viehmärkten verbunden.
In Gemünda findet die erste Jahrmarktsverleihung statt. Die Märkte sind in den Ortsakten nachweisbar.
Muggendorf wird das Recht für Jahr- und Viehmarkt verliehen.
Heiligenstadt erhält eine Dorfordnung. Gleichzeitig wird auch die Marktgerechtigkeit erneut bestätigt.
Zell ist zum ersten Mal als Markt fassbar.