Burgpreppach wird auf Antrag der Herrschaft Fuchs vom Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Greiffenclau zu Vollraths) zum Markt erhoben. Burgpreppach hat das Recht zur Abhaltung von zwei großen und vier kleineren Märkten im Jahr. Die beiden großen Märkte finden am Sonntag Occuli (3. Fastensonntag) und am ersten Sonntag im Oktober, dem späteren Kirchweihfest statt. Die vier kleineren Märkte finden an Fastnacht, am Montag nach Palmsonntag, an Johanni und an Michaeli statt.
Ipsheim erhält das Marktrecht. Wie die anderen Märkte im modernen Landkreis Neustadt-Windsheim hat er nur regionale Bedeutung.
Der Erzbischof von Mainz verleiht der Gemeinde Kirchzell das Marktrecht. Sie darf nun einmal im Jahr (am Montag nach Quasimodogeniti).einen Markt abhalten.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Im Jahr 1759 beantragen die Schnaittacher erneut einen Wochenmarkt. Das Anliegen wird aber nur schleppend behandelt und erst 1783 von Kurfürst Karl Theodor genehmigt.
Marktzeuln werden nochmals zwei Jahrmärkte verliehen. Diesmal sind sie mit Viehmärkten verbunden.
In Gemünda findet die erste Jahrmarktsverleihung statt. Die Märkte sind in den Ortsakten nachweisbar.
Muggendorf wird das Recht für Jahr- und Viehmarkt verliehen.
Heiligenstadt erhält eine Dorfordnung. Gleichzeitig wird auch die Marktgerechtigkeit erneut bestätigt.
Zell ist zum ersten Mal als Markt fassbar.