Die in diesem Jahr erstmals erwähnte Zent Frammersbach umfasst die Ortschaften Frammersbach, Lohrhaupten, Kempfenbrunn, Flörsbach und Wiesen.
Das Gericht Wendelstein wird bereits in diesem Jahr in einem Urteil des Landgerichts Nürnberg als ein "gebanntes" Gericht bezeichnet.
Der Markt und das Gericht Wirsberg kommen durch Kauf an die Hohenzollern durch den Burggrafen Johann II. von Nürnberg. Ein burggräflicher Amtmann (Vogt) ist Hoch- und Niederrichter zugleich.
Das Dorf Randersacker wird samt der Halsgerichtsbarkeit von den Herren von Seinsheim an den Würzburger Bischof Rudolf II. (von Scherenberg) verkauft.
In Auerbach werden spätestens zu diesem Zeitpunkt erstmals Richter und Schöffen genannt. Den Vorsitz im Stadtgericht führt der vom Stadtherrn eingesetzte Richter (bis 1571/72), später ein Bürgermeister. An die Stelle der Schöffen tritt spätestens im 15. Jahrhundert der Rat. Das Stadtgericht ist zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit.
Das Bamberger Bischofsurbar zählt Ludwigschorgast zu den bischöflichen Ämtern. Kupferberg gehört sicher verwaltungsmäßig, wahrscheinlich auch gerichtlich, noch zu Ludwigschorgast.
Seit 1348 gehören die zu dieser Zeit in 11 1/2 Höfen lebenden Bewohner Hirschaids zum Amt Obersenftenberg. Nach einer anschließenden Zugehörigkeit zur Hallstadter Verwaltung kommen sie 1596 nach Obersenftenberg zurück.
In einer Übereinkunft über den Nachlass des verstorbenen Konrads von Schlüsselberg zwischen Bischof Friedrich von Bamberg, Bischof Albrecht von Würzburg und den Burggrafen von Nürnberg, Johann und Albrecht, erhalten die Burggrafen von Nürnberg die Hälfte der Güter, die in das Gericht in "Nuwenhof" gehören.
Das Marktgericht Eschenau wird erstmals erwähnt. Es hat bis 1810 Bestand.
Das Amt Hohentrüdingen, zu dem auch Berolzheim gehört, wird an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet, welche es nicht mehr aus den Händen geben sollen.