Titting ist Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt, das allerdings von Raitenbuch aus verwaltet wird.
Die vier Halsgerichte Kupferberg, Marktleugast, Marktschorgast und Ludwigschorgast werden auch auf Ebene der Vögte zusammengefasst und von Marktschorgast aus verwaltet. Ludwigschorgast ist jetzt mit Gericht und Amt Kupferberg vereinigt.
Zell gehört zum Stockenrother Hochgerichtsbezirk.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.
Das Privileg der höheren Gerichtsbarkeit zu Burgpreppach wird durch eine Urkunde Kaiser Karls VI. (HRR) bestätigt.
Johann Philipp Oßwald wird Oberamtmann in Aufkirchen. Er wird im Ratsprotokollbuch im Zusammenhang des letzten Blutgerichts in Aufkirchen genannt.
Büchold geht laut einem neuen Vertrag wieder an das Hochstift und wird ein würzburgisches Amt. Nachdem der neue Würzburger Bischof Johann Philipp Franz (von Schönborn) eine Untersuchung wegen der Verleihung Bücholds eingeleitet hatte, kam es bereits zum Ende des Jahres 1722 ein Vergleich mit Lothar Gottfried von Greiffenclau zustande. Dieser wird laut neuem Vertrag entschädigt. Das Hochgericht liegt als kaiserliches Privileg aber bis 1768 weiterhin in den Händen der Dalberg.
Obernbreit verliert das ansbachische Oberschultheißenamt an Marktsteft.
Die Vogteien Gößweinstein und Pottenstein werden ebenfalls zusammengelegt. Die Burg steht dadurch vorübergehend leer.
Oberzell wird auch zur Retzbacher Zent gerechnet.