Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.
Markt Erlbach kommt zum neu gegründeten königlich-preußischen Kammeramt Neuhof. Es gibt einen Bürgerrat, der aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister und Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten besteht.
Das königlich-preußische Kammeramt Neuhof wird gebildet.
Das Richteramt in Roßtal wird aufgelöst und eine neue Behördenorganisation tritt in Kraft. Roßtal gehört nun zum Kreis Schwabach.
Mit Öttingen-Spielberg wird durch Vermittlung des ansbachisch-preußischen geheimen Kriegs- und Domänenrats ein Vertrag ausgehandelt, wonach Öttingen die vollständige hohe fraischliche Obrigkeit über Markt Weiltingen und dessen Flurmarkung, soweit sie auf dem rechten Wörnitzufer liegt, und über die dazu gehörigen Orte Veitsweiler, Hahneberg, Unter- und Oberklingen und deren ganze Flurmarkung auf dem rechten Wörnitzufer dem Hause Württemberg zugesteht.
Das preußische Justizamt wird von Meinbernheim nach Marktsteft verlegt.
Das Kammeramt Ipsheim wird errichtet, welches im Großen und Ganzen aus dem alten Oberamt Hoheneck besteht. Das Verwaltungspersonal setzt sich aus dem Kammeramtmann, dem Zweiten Kammeramtmann, zwei Kopisten, zwei Amtsdienern und dem Zollbereiter zusammen. Die Gerichtsbarkeit liegt beim Justizamt Kühlsheim.
Am 26.5.1797 wird die preußische Verwaltungsform durch eine Verordnung eingeführt. Dadurch wird das Oberschultheißenamt in Marktsteft abgeschafft und sein Amtsbezirk dem Kammerrat Mainbernheim einverleibt. Marktsteft wird allerdings Amtssitz des Justizamts Mainbernheim.
Das Justizamt Külsheim wird aus den bisherigen Jurisdiktionsämtern Altheim, Bergel, Burgbernheim, Külsheim und Lenkersheim gebildet.