Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.
Soweit diese im Amtsbereich liegen, bilden die bisherigen Ämter Emskirchen und Münchaurach mit der Vogtei Hagenbüchach das königlich-preußische Kammeramt Emskirchen.
Das königlich-preußische Kammeramt Ipsheim wird gegründet.
Markt Erlbach kommt zum neu gegründeten königlich-preußischen Kammeramt Neuhof. Es gibt einen Bürgerrat, der aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister und Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten besteht.
Mit Öttingen-Spielberg wird durch Vermittlung des ansbachisch-preußischen geheimen Kriegs- und Domänenrats ein Vertrag ausgehandelt, wonach Öttingen die vollständige hohe fraischliche Obrigkeit über Markt Weiltingen und dessen Flurmarkung, soweit sie auf dem rechten Wörnitzufer liegt, und über die dazu gehörigen Orte Veitsweiler, Hahneberg, Unter- und Oberklingen und deren ganze Flurmarkung auf dem rechten Wörnitzufer dem Hause Württemberg zugesteht.
Das preußische Justizamt wird von Meinbernheim nach Marktsteft verlegt.
Zell gehört zum Kammeramt Münchberg.
Am 26.5.1797 wird die preußische Verwaltungsform durch eine Verordnung eingeführt. Dadurch wird das Oberschultheißenamt in Marktsteft abgeschafft und sein Amtsbezirk dem Kammerrat Mainbernheim einverleibt. Marktsteft wird allerdings Amtssitz des Justizamts Mainbernheim.
Das Justizamt Külsheim wird aus den bisherigen Jurisdiktionsämtern Altheim, Bergel, Burgbernheim, Külsheim und Lenkersheim gebildet.