Ein fränkisches Geschlecht nennt sich nach dem Ort Hirschaid. Die "Hirsheyder" sterben in der Mitte des 17. Jahrhunderts aus.
1235 ist in Weilbach ein Pleban nachweisbar, der 1248 "plebanus de Wilinbach" genannt wird.
Burggraf Conrad von Nürnberg genehmigt, dass Rüdiger von "dietenhouen" dem Deutschen Orden Gütern in Dietenhofen schenkt.
In einer päpstlichen Güterbestätigung wird der Getreidehof "Ratolfstorf" als klösterlicher Besitz des Klosters Michelsberg genannt.
Der Ort Schneeberg wird erstmals urkundlich erwähnt.
Das Koppelfutterverzeichnis bestätigt die Existenz von Eschau und seinen jetzigen Ortsteilen. Hier werden alle Orte der damaligen "Zent zu Eich" aufgeführt.
Prölsdorf wird "Breldsdorf" genannt.
Lichtenau wird erstmals urkundlich erwähnt. Die Urkunde betrifft das "castrum Lihtenowe" der Herren von Dornberg.
Für Ammerndorf sind folgende Ortsnamenformen in schriftlichen Quellen überliefert: Amelradorf (1246), Amilradorf (1249), Amelrotdorff (1386), Amreithdorff (1390), Ammelratzdorf (1402), Amalratdorf (1410), Ammerdorf (1414), Amaratstorff (1430), Ammerndorf (1438), Amerstorf (1449), Ambersdorf (1504).
Ammerndorf wird erstmals urkundlich erwähnt: Die Burggrafen Conrad I. und sein Sohn Friedrich II. von Nürnberg erklären, dass sie zugunsten des Klosters Heilsbronn auf ihre angeblichen Herrschaftsrechte über Güter und Personen in Ammerndorf ("Amelratorf") verzichten.