In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Eschau liegt in einem schmalen Gebiet mit Lößboden.
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortsnamens Eschau ("Ascahe") findet sich im ältesten Zinsregister der Abtei des Klosters Seligenstadt.
Eschau gehört zu den grundherrschaftlichen Befugnissen der Grafen von Rieneck.
Die Grafen von Rieneck halten Eschau als Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein.
Eschau mit seinem Umland befindet sich unter der Landesherrschaft des Erzbistums Mainz. Seit Ende des 12. Jahrhunderts verwalten die Grafen von Rieneck als Vögte die weltlichen Belange des Mainzer Erzbistums.
Das Koppelfutterverzeichnis bestätigt die Existenz von Eschau und seinen jetzigen Ortsteilen. Hier werden alle Orte der damaligen "Zent zu Eich" aufgeführt.
In einer Mainzer Urkunde beklagt der Mainzer Erzbischof, dass die Grafen von Rieneck bei Eschau eine Festung erbaut und damit gegen die Vereinbarung verstoßen haben, keine weiteren Burgenbauten vorzunehmen. Die Rienecker hatten zuvor mehrere Burgenbauten vorgenommen, mit dem Bestreben, eigene Grundherrschaften auf dem Gebiet der Mainzer Erzbischöfe zu begründen.
Die Grafen von Rieneck, Ludwig, Gerhard und Heinrich, bekunden, dass der Streit um die Burg Eschau mit dem Erzbischof Werner von Mainz beigelegt wurde.
König Rudolf I. von Habsburg verleiht Eschau das Marktrecht.