Graf Hermann von Castell verpfändet den Ort an den Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg. Von da an gehört der Ort zur Burggrafschaft Nürnberg.
Graf Hermann III. von Castell verpfändet seinen Herrschaftsteil an seinen Schwiegervater, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, darunter auch Güter in Kleinlangheim.
Graf Hermann III. von Castell verpfändet erneut seinen Herrschaftsteil an seinen Schwiegervater, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, darunter auch Güter in Kleinlangheim.
Die Markgrafen von Ansbach haben die Vogtrechte über "Dorffe und zu Felde" in Kleinlangheim und damit die Dorfherrschaft als Nachfolger der Grafen zu Castell inne.
In der ältesten Gerichtsordnung für Kleinlangheim wird der Ort als Markt bezeichnet. Der genaue Zeitpunkt der Marktrechtsverleihung ist nicht bekannt. Die Gerichtsordnung stellt den ersten Beleg für das Marktrecht dar. Die Gerichtsordnung nennt außerdem den Schultheiß und die Gerichtsschöffen, die über Ehrenrühriges, Schent- und Schmachwort, sowie Schlägerei und dergleichen urteilen dürfen.
Die Entstehung der Ortsbefestigung in Kleinlangheim ist wohl im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung (spätestens 1427) zu suchen. Da keine weiteren Belege für eine Dorfbefestigung vorhanden sind, muss von der einfachsten Form mit Graben und Holzzaun ausgegangen werden.
In der zweiten Gerichtsordnung für Kleinlangheim werden der herrschaftliche Schultheiß und zwölf Schöffen, die aus den Reihen der Einwohner gewählt werden, genannt.
In diesem Jahr ist der Weinbau in Kleinlangheim belegt.
Im Ansbacher Saalbuch werden 17 verschiedenen Grundherren für Kleinlangheim genannt. Darunter sind die größten die Markgrafschaft Ansbach, das Kloster Ebrach, der Deutsche Orden in Würzburg und die Grafen von Castell, die inzwischen wieder Besitzungen im Ort erlangt haben.
In Kleinlangheim wird die erste Synagoge erbaut.