Kotzau ist Sitz einer Freiung und eines Hochgerichts, was 1444 in der ersten bekannten Nennung von König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt wird. Die Freiung (Asyl), die sich von der Saale bis nach Schwesnitz erstreckt, wird vermutlich 1799 aufgehoben.
In Oberkotzau gibt es 60 Wohnhäuser.
Durch die Helfer eines hingerichteten Diebes wird in Oberkotzau ein Brand gelegt, der mehrere Häuser und das Kirchendach zerstört.
Die Steinbrücke über die Saale wird von Hochwasser und treibendem Eis zerstört.
Nach langen Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten des Oberkotzauer Hochgerichts bestätigen die Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach und Georg von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach dem Christoph von Kotzau dessen Grenzen. Die Ansprüche der Amtshauptmänner von Hof werden damit größtenteils abgewehrt. Nur die Gerichtsbarkeit über Quellenreuth wird ihm abgesprochen.
Spätestens zum Jahre 1520 wird Oberkotzau eine eigenständige Pfarrei. Das Präsentationsrecht liegt beim Pleban von Hof.
In Oberkotzau wird die Reformation eingeführt. Der erste protestantische Pfarrer ist 1537 nachweisbar.
Zur Pfarrei Oberkotzau gehören seit der Reformation die Orte Schwesnitz, Saaldorf, Heideck, Erbesbühl, Autengrün und Gottwaldsreuth.
Die Zeit, in der es in Oberkotzau nebeneinander einen katholischen und einen protestantischen Pfarrer gibt, endet. Von nun an ist der Ort bis ins 19. Jahrhundert rein protestantisch.
Es gibt einen Kantor in Oberkotzau, der auch den Schuldienst versieht.