Plech fällt pfandweise als Teil der Mitgift an die böhmische Krone, da König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) in die Familie der Wittelsbacher einheiratet.
In den Verträgen von Hagenau gehen Pegnitz und Plech endgültig in den Besitz König Karls IV. (ab 1355 Kaiser HRR) über.
Plech ist Richteramt.
Nach dem Böhmischen Salbuch von 1366/68 gehört der Markt Plech zum böhmischen Amt Hartenstein.
Plech hat neben der wirtschaftlichen Bedeutung auch eine Funktion als wichtiger Gerichtsort. Nach der Teilung des böhmischen Landgerichts Sulzbach gehört Plech zum Landgericht Auerbach. Dieses tagt in der Folgezeit neben Auerbach selbst auch in Pegnitz, Velden und Plech.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: In Rot ein doppelschwänziger silberner Löwe, in der Mitte überdeckt mit einem goldenen Balken. Das Siegel ist wahrscheinlich schon im frühen 15. Jahrhundert entstanden. Es ist belegt für das Jahr 1584 sowie drei weitere Male im 16. und 17. Jahrhundert.
Der Sohn Kaiser Karls IV. (HRR), Wenzel IV., muss wegen notorischen Geldmangels das gesamte Gebiet um Pegnitz, damit auch Plech, an die zollerschen Burggrafen von Nürnberg abtreten.
Plech wird als Spätfolge des großen Städtekrieges (1388/89) durch die Reichsstadt Nürnberg niedergebrannt.
Nach der Übernahme des Gebiets durch Johann III. wird dem Amt Böheimstein unter anderem das Richteramt Plech untergeordnet.