Die Pfalzgräfin und ehemalige Rangaugräfin Irmingard lässt die große St.-Laurentius-Kirche in Roßtal erbauen. Diese wird der Mittelpunkt des weitreichenden Urpfarreisprengels.
Ein Roßtaler Ministerialengeschlecht wird erwähnt.
Das Reichsministerialengeschlecht von Buttendorf übt herrschaftliche Rechte in Roßtal aus und errichtet hier Reichslehen-Anwesen.
Roßtal ist Sitz eines Hochgerichts. Das Richteramt erwerben die Burggrafen von Nürnberg: im Jahr 1281 kaufen sie den Anteil der Bamberger Bischöfe und 1292 den der Herren von Heideck.
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg erhält die an das Bistum Bamberg verpfändeten roßtalischen Besitzungen.
Die Burggrafen Konrad und Friedrich von Nürnberg erwerben von den Herren von Heideck weitere Besitzungen in Roßtal.
Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.
Das Schlossgut Roßtal geht als burggräfliches Lehen an Ritter Burckhard von Seckendorff-Horuf.
Die Ritter von Wolmershausen werden Lehensträger des Roßtaler Schlossgutes, welches bis 1623 in Wolmershäuser Besitz bleibt.
Der Roßtaler Halsgerichtsbezirk umfasst 64 Orte.