Die Kirche in Schondra erhält durch den gotischen Umbau ihre endgültige Gestalt.
Es wird bestätigt, dass die Kirche Schondras zum Landkapitel Karlstadt und damit zur Diözese Würzburg gehört.
Im Visitationsbericht des Landkapitels Karlstadt am Main werden ein Schulmeister und eine Schule in Schondra erwähnt.
Es sind insgesamt 133 steuerpflichtige Haushalte in Schondra erfasst. Sieben Judenfamilien werden erwähnt.
Schondra bleibt in den ersten Kriegsjahren verschont, leidet aber in den letzten Kriegsjahren des Dreißigjährigen Krieges schwer.
Mindestends einmal jährlich ist die Kirche in Schondra Ziel einer Wallfahrt. Für das Jahr 1650 ist belegt, dass die Pfarrei Leichtersbach an einem der drei Tage vor Christi Himmelfahrt nach Schondra wallfährt.
Wann Schondra das Marktrecht zugesprochen bekommt, ist unklar. In der fuldischen Profeßurkunde des Hermann Reith von 1696 wird Schondra als Marktflecken bezeichnet. Markttermine sind der 24. Februar, der 1. Mai und der 14. Oktober.
Die Pfarrei Schondra gehört über viele Jahrhunderte zum Würzburger Groß-Dekanat, zum Landkapitel Karlstadt. Durch die Eingliederung Schondras in die Fürstabtei Fulda kommt Schondra zum Dekanat Hammelburg.