In Küps unterhält die Familie von Redwitz eine Zollstelle an der Rodach.
Im ältesten Lehenbuch der Pfarrei Küps sind Hermann von Küps und sein Sohn Johannes als Stifter der St.-Jakob-Kirche genannt.
Der Zeht in Küps ist als Lehen der Familie Redwitz verzeichnet.
Die von Redwitz (zu Teuschnitz) kaufen sich in Küps ein. Daraufhin fällt der Ort, einschließlich der Burg, an dieses Geschlecht.
Das Schloss in Küps ist bezeugt.
Wolfram von Redwitz trägt seinen Teil des Schlosses Küps ("Kupz") dem Reich zu Lehen auf. Es scheint, als sei dem Reich bereits zuvor ein Teil aufgetragen gewesen.
Nachkommen Arnolds I. von Redwitz legen das Hintere und das Obere Schloss in Küps an.
Die Brüder Friedrich, Pankratz und Martin von Redwitz lassen sich vom Reich mit ihrem Besitz in Küps belehnen. Im Jahr 1495 wird der Blutbann hinzugefügt, der angeblich von niemandem beansprucht werde. Dieser Anspruch lässt sich aber gegen die bambergischen Zentämter nicht durchsetzen. Dies hat zur Folge, dass es zumindest unter Martin und seinen Nachkommen nicht mehr zu einer Belehnungen durch das Reich kommt.
Letz von Redwitz trägt Teile von Küps dem Markgraftum Ansbach zu Lehen auf.
In Küps ist der Anspruch der Familie von Redwitz auf ein Hochgericht belegt.