Auerbach erhält dank des Marktrechts auch eigene Maße (z.B. Auerbacher Getreidemaße). Durch die Verbreitung der Maße lassen sich Rückschlüsse auf die überregionale Bedeutung des Marktes ziehen.
Auerbach fällt in den Herrschaftsbereich König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR).
Für Auerbach wird erstmals ein Richter urkundlich genannt, wenn auch nicht namentlich. Der Richter wird, ebenso wie der Pfleger oder Amtmann, vom Landesherrn bestellt. In den folgenden Jahrhunderten wird der Richter teils aus dem niederen Adel des Fürstentums, teils aus dem gehobenen Bürgertum der Stadt genommen. Der Richter hat den Vorsitz im Stadtgericht (Niedergericht, das zuständig für kleinere Vergehen ist).
Im ältesten bambergischen Urbar sind für Auerbach 70 Hofstätten und 14 Lehen genannt.
Seit dem "Hausvertrag von Pavia" und der Teilung des Hauses Wittelsbach in eine bayerische und eine pfälzische Linie, gehört die Oberpfalz und damit auch Auerbach den kurpfälzischen Wittelsbachern und kommt erst 1628 wieder zurück zu Bayern.
In Auerbach gibt es drei Mühlen. Die Kaudlmühle, erstmals im Jahr 1340 nachgewiesen, ist die älteste.
In Auerbach werden spätestens zu diesem Zeitpunkt erstmals Richter und Schöffen genannt. Den Vorsitz im Stadtgericht führt der vom Stadtherrn eingesetzte Richter (bis 1571/72), später ein Bürgermeister. An die Stelle der Schöffen tritt spätestens im 15. Jahrhundert der Rat. Das Stadtgericht ist zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit.
Herzog Rudolf II. verpfändet an seinen Schwiegersohn, König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR), unter anderem Auerbach. Die Ortsherrschaft bleibt jedoch zunächst beim Herzog, welcher der Stadt noch Freiheiten verleiht. Erst nach dem Tod des Herzogs 1353 kommt Auerbach endgültig an Böhmen.
Ein Privileg des Pfalzgrafen Rudolf II. erlaubt es Auerbach, Zoll von durchfahrenden Waren zu erheben (Brücken- oder Wegzoll).
Für Auerbach wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.