Das Halsgericht in Dürrwangen besteht aus dem Vogt als Vorsitzenden und zehn bis zwölf Marktbrüdern aus Dürrwangen als Schöffen.
In einer gemeinschaftlichen Ordnung für Wallerstein und Öttingen über das Kriegswesen erscheint Dürrwangen neben anderen Orten als Sammelplatz in Kriegsnot. An jedem Ort sollen drei Pechpfannen hergerichtet werden und die öttingischen und wallersteinischen Schlösser werden mit Waffen und Rüstungen versehen.
Das Schloss Dürrwangen wird im Bauernkrieg durch den Ellwanger Haufen verwüstet.
Die Herren von Horkheim stellen die öttingischen Pfleger in Dürrwangen. Im Jahr 1545 wird Adam von Horkheim als Pfleger genannt, im Jahr 1563 Hans Georg von Horkheim, im Jahr 1572 und 1581 Hans Jörg von Horkheim und zuletzt sein Sohn Wolf Kaspar II. zu Trochtelfingen und zu Dürrwangen bis 1603 oder 1604. Der 1601 als Pfleger von Dürrwangen genannte Andreas Müller ist laut Mangel wohl als Stellvertreter oder Amman des Wolf Kaspar II. anzusehen.
Den Juden in Dürrwangen wird verboten, fremde Bader aufzusuchen.
Jedes Judenhaus in Dürrwangen muss zur Erhaltung des Tanzes jedem Tanzbürger einen halben Taler geben.
Der Antrag des Grafen Wilhelm von Öttingen zu Wallerstein auf die Abtrennung des Pfarrei-Benefiziums Dürrwangen von der Mutterpfarrei Halsbach und die Gründung einer eigenen Pfarrei wird vom Augsburger Bischof Markward II. abgelehnt.
Die letzten beiden "Hexen" werden in Dürrwangen verbrannt.
Drei Kompanien sachsen-lauenburgischer Truppen liegen vor Dürrwangen.
Durch die evangelische Linie des Hauses Öttingen-Öttingen wurde in Dürrwangen der evangelische Pfarrer Wolfgang Wernizmüller eingesetzt.