Ein Ritter Col de Lengersheim wird erwähnt.
König Heinrich VII. bestätigt, dass Wortwinus de Lenckersheim seine Güter in diesem Ort dem Deutschen Orden (in Virnsberg) verkauft hat.
Das Kloster Heilsbronn hat unter anderem Güter in Lenkersheim.
Die Lenkersheimer Mühle wird erstmalig erwähnt. Sie wird "Widenmühle" genannt und ist im Besitz eines Nürnberger Bürgers.
In diesem Jahr ist der erste Jude (Sweblinus) aus Lenkersheim bezeugt, der den Lenkersheimer Ludewicus wegen gewalttätiger Besitzname eines Grundstücks verklagt.
König Rudolf I. von Habsburg belehnt Burggraf Friedrich III. von Nürnberg mit der "villa" Lenkersheim, der Hofmark Erlbach und Bruck.
Es wird ein Schultheiß Johann Seckendorff von Hoheneck zu Lenkersheim überliefert.
König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) überträgt dem Deutschen Orden das Patronatsrecht der Mutterkirche Lenkersheims zu Windheim.
Erstmals wird ein Pfarrer für die St. Johanniskirche in Lenkersheim genannt.
Der Dorfgraben im "Zinnß- und Gült-Register des Amtes Lenckersheim" wird erstmals erwähnt.