Baudenbach wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Bayreuth für 50 Gulden das Marktrecht verliehen. Bereits zuvor war das Dorf mit Graben, Wall, Palisadenzaun, Dornenhecke und Toren befestigt, was die Vermutung nahelegt, Baudenbach könnte bereits vor 1747 schon einmal das Marktrecht besessen haben. Diese Vermutung kann jedoch nicht eindeutig belegt werden. Ab 1747 findet der Markt am 2. und 3. Ostertag, am Tag Petri-Pauli (29.6.) und am Tag Matthäi (21.9.) statt.
Im Nordwesten Baudenbachs liegt die ehemalige Mühle am Rüblingsbach. Um 1675 befand sich dort auch kurzzeitig eine Hammerschmiede. Die Mühle war bis 1972 in Betrieb.
Der östliche Teil von Baudenbach gehört zum Fraischbezirk des Hochfürstlich Brandenburgischen Stadtvogteiamts Neustadt a. d. Aisch. Der westliche Teil (sechs Gehöfte, getrennt durch den kleinen Rüblingsbach ) gehört zur Zent Schwarzenberg. Baudenbach ist ein Grenzdorf, der genaue Grenzverlauf zwischen dem Schwarzenbergischen Hoheitsgebiet und dem Land des Markgrafen bleibt jedoch umstritten.
Markt Baudenbach gehört seit 1554 zum Klosteramt Münchsteinach. Es liegt in der Landeshauptmannschaft, unterhalb des Gebirges (Teil des Markgraftums), im Markgraftum Brandenburg-Bayreuth.
Baudenbach gehört zum Kammeramt Neustadt an der Aisch.
Die Fürsten von Schwarzenberg schließen einen Vertrag, der die Übertragung von Baudenbach an Preußen festlegt.