Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gewährt der Stadt ein eigenes Stadtgericht, Vogteisachen bleiben aber beim Amt Haßfurt.
Gemünden ist endgültig im Besitz des Würzburger Hochstifts.
Der Freiheitsbrief von Burggraf Friedrich zu Nürnberg wird von König Wenzel bestätigt.
In der Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und Bischof Gerhard von Würzburg wird Seßlach (als zu Würzburg gehörend) erwähnt: "Sesselbach".
Die Brüder Otto, Andreas und Peter verkaufen ihre Zehntenanteile in Kissingen an Swantibor I., Herzog von Stettin, und seine Frau Anna.
Swantibor I. von Pommern-Stettin und seine Frau Anna überreichen der Stadt den sie umgebenden Graben.
Die Herzöge Stephan, Friedrich und Johann von Bayern besprechen mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ihre Schuldenbegleichung. Für diese müssen sie die Schlösser "Jagesperg" und "Luden" an das Hochstift verkaufen sowie die herzöglichen Teile an Rothenfels und Gemünden.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet den Bürgern von Münnerstadt den Eintritt in den Bund der nieder- und oberländischen Städte zu Franken.
Graf Eberhard von Wertheim bekennt, dass sein Bruder Graf Johann ihm auf Lebensdauer das Haus Laudenbach übergeben hat, einschließlich der Nutzung der dazugehörigen Wälder. Er verspricht, jährlich zehn Gulden darin zu verbauen. Es steht ihm frei, das dazugehörige Amt, das Lutz Fuchsstatt inne hat, auszulösen.
Laut Lorenz Fries bestätigt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Wochenmarkt am Donnerstag und erlaubt den Bürgern von Eltmann ein Stadtgericht abzuhalten.