Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gewährt der Stadt ein eigenes Stadtgericht, Vogteisachen bleiben aber beim Amt Haßfurt.
Gemünden ist endgültig im Besitz des Würzburger Hochstifts.
Nach einem missglückten Aufstand gegen den Bischof müssen alle Bürger die Rechte des Bischofs anerkennen.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Der Freiheitsbrief von Burggraf Friedrich zu Nürnberg wird von König Wenzel bestätigt.
Die Brüder Otto, Andreas und Peter verkaufen ihre Zehntenanteile in Kissingen an Swantibor I., Herzog von Stettin, und seine Frau Anna.
Swantibor I. von Pommern-Stettin und seine Frau Anna überreichen der Stadt den sie umgebenden Graben.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet den Bürgern von Münnerstadt den Eintritt in den Bund der nieder- und oberländischen Städte zu Franken.
Graf Eberhard von Wertheim bekennt, dass sein Bruder Graf Johann ihm auf Lebensdauer das Haus Laudenbach übergeben hat, einschließlich der Nutzung der dazugehörigen Wälder. Er verspricht, jährlich zehn Gulden darin zu verbauen. Es steht ihm frei, das dazugehörige Amt, das Lutz Fuchsstatt inne hat, auszulösen.
Laut Lorenz Fries bestätigt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Wochenmarkt am Donnerstag und erlaubt den Bürgern von Eltmann ein Stadtgericht abzuhalten.