Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gewährt der Stadt ein eigenes Stadtgericht, Vogteisachen bleiben aber beim Amt Haßfurt.
Der "Freyheit-Brieff" der Stadt wird erwähnt. Dieser ist von Burggraf Friedrich zu Nürnberg "erteilt zu Cadolzburg am Tag Margarethae".
Nach einem missglückten Aufstand gegen den Bischof müssen alle Bürger die Rechte des Bischofs anerkennen.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Der Freiheitsbrief von Burggraf Friedrich zu Nürnberg wird von König Wenzel bestätigt.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet den Bürgern von Münnerstadt den Eintritt in den Bund der nieder- und oberländischen Städte zu Franken.
Graf Eberhard von Wertheim bekennt, dass sein Bruder Graf Johann ihm auf Lebensdauer das Haus Laudenbach übergeben hat, einschließlich der Nutzung der dazugehörigen Wälder. Er verspricht, jährlich zehn Gulden darin zu verbauen. Es steht ihm frei, das dazugehörige Amt, das Lutz Fuchsstatt inne hat, auszulösen.
In der Landfriedenseinigung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Mellrichstadt als "Mellerstat" erwähnt.
Die Herzöge Stephan und Johann von Bayern verkaufen dem Hochstift Würzburg für eine Schuld von 9500 Gulden Jagstberg und Lauda, samt ihrem Anteil an Rothenfels und Gemünden unter einem gewissen Vorbehalt.
Laut Lorenz Fries bestätigt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Wochenmarkt am Donnerstag und erlaubt den Bürgern von Eltmann ein Stadtgericht abzuhalten.