Unter Graf Konrad von Schlüsselberg wird Ebermannstadt durch König Ludwig IV. mit einer Stadtgerechtigkeit (Nürnberger Recht) ausgestattet.
Auf Veranlassung der Bischöfe von Bamberg erhält Pottenstein das Markt- und Stadtrecht.
König Ludwig IV. bestätigt die Rechte der Stadt.
Die Handwerker erhalten kaiserliche Privilegien.
König Ludwig IV. verleiht auf Bitte des Deutschmeisters Konrad von Gundelfingen das Stadtrecht an Neubrunn. Unter Anderem erhält Neubrunn das Recht, montags einen Wochenmarkt abzuhalten.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg bestätigt der ihm vom Reiche verpfändeten Stadt Weißenburg und ihrem Rat ihre Privilegien.
Die Rechte der Förster aus Neustadt ("Nuwenstat") werden festgeschrieben.
"Schorgast ufm Berg" erhält von Bischof Heinrich II. von Bamberg das Recht zur Ummauerung als Stadt "zum monte cupri".
Es wird den Bürgern erlaubt, ein Ungeld zu erheben, weil sie den Kupferberg mit einer Mauer umbaut haben.