Es werden "purger des rates" erwähnt.
König Wenzel verleiht das Münzrecht.
Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet dem ortsansässigen Adel die Verlegung des Halsgerichts Gülchsheim, das in den Markt zu Aub ("Auwe") gehöre.
Bischof und Kapitel des Hochstifts Würzburg beurkunden eine mit der Stadt Meiningen abgeschlossene Einigung.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Von der Stadterhebung besteht der Rat bis ins 18. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und einer wechselnden Anzahl von Ratsherren.
Es ist ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS IN MAINBERNHEIM überliefert.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Bischof Albrecht von Wertheim erteilte der Stadt Kronach das Privileg, ein Umgeld auf Wein und Bier zu erheben.