Unter Albrecht von Brandenburg wird für Aschaffenburg eine Stadtordnung erlassen.
Der Mainzer Kurfürst verordnet 1526 zunächst für die am Bauernkrieg beteiligten Gemeinden - die Städte Amorbach und Miltenberg - den Verlust ihrer Gerechtsame und Privilegien.
Das Mainzer Landrecht gilt für alle Städte des Mainzer Kurstaates.
Aufgrund des Aufstandes der Stadt im Bauernkrieg werden Schultheiß und Rat nicht mehr von der Stadt gewählt, sondern vom Landesherren ernannt.
Mit der Stadtordnung endet die Tätigkeit der Sechs des äußeren Rates.
Unter Graf Wilhelm IV. von Henneberg erfolgt wohl die erste umfassende Kodifizierung der Themarer Verfassung.
Im Jahr 1533 klagen laut Lorenz Fries Bürgermeister und Rat der Stadt Iphofen vor dem Würzburger Bischof Konrad von Thüngen, dass die Einwohnerzahl aufgrund weiterer Missernten zurückgegangen sei. Dies hatte zur Folge, dass die Bewohner 1531 und 1532 Steuern in Höhe von 1000 Gulden nicht zahlen konnten. Daraufhin erlaubt ihnen der Würzburger Bischof, dass sie die Schulden nicht mehr begleichen müssen und in den kommenden 15 Jahren von den jährlich 800 Gulden Steuern je 200 Gulden einbehalten dürfen, um davon die Stadtummauerung wieder in einen guten Zustand zu bringen.
Da die Stadt Iphofen ihre Steuern nicht mehr zahlen kann, lässt ihr Bischof Konrad von Thüngen Schulden in Höhe von 1000 Gulden nach. Außerdem muss die Stadt in den kommenden 15 Jahren nur noch jährlich 600 Gulden an Steuern zahlen. Gleichzeitig erlässt der Bischof einen neue Stadtordnung.
Kaiser Karl V. gibt dem Flecken Marktrecht, dieser Tag wird von der Stadt als Gründungstag angesehen.
Das Stadtgericht in Schauenstein wird erwähnt.