Der Stadtschreiber wird wegen der Ausübung von Schreiber- und Kirchneramt bezahlt.
Das Domkapitel erlässt eine neue Gemeindeordnung. In dieser wird der äußere Rat als bürgerliche Vertretung, mit vom Domkapitel ernannten Bürgern, den zwei Bürgermeistern, dem Schultheiß und der nicht näher bezeichnete Zahl von Stadträten zugerechnet.
Der äußere Rat besteht aus zwölf Vertretern.
Einen Markstein in der Entwicklung des Rates stellen die "Ratsordnungen" von 1469 und 1486 dar. Dem Inneren Rat wird ein Äußerer Rat beigegeben, dessen zwölf Mitglieder in erster Linie die Finanzpolitik des Inneren Rates kontrollieren.
Wegen der riesigen Schuldenlast von 180000 Gulden, die der Rat aufgetürmt hat, schickt Kaiser Friedrich III. eine Kommission, die strafrechtlich gegen die Ratsmitglieder vorgeht.
Aus einer Rechtsentscheidung über die Pfarrlehensgüter in Neuses von 1471 und aus Angaben im Stadtbuch von ca. 1580 wird ersichtlich, dass die vom Oberpfarrer viermal jährlich zu haltende Gerichte in Kronach nur die Lehensherrschaft betrafen und von Bürgermeister und Rat im Auftrag des Oberpfarrers abgehalten wurden.
Der Streit von Rat und Bürgermeister der Stadt Dettelbach mit Michael Crontal wegen der Steuer und der Badstube sowie mit Endres Korner um die Schmiede wird laut Lorenz Fries vom Würzburger Bischof geschlichtet.
Es gibt einen Richter, einen Bürgermeister und zehn Ratsherren.
Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt eine Stadtordnung, in der u.a. ein äußerer und ein innerer Rat mit mehreren Bürgermeistern festgeschrieben sind.
Markgraf Albrecht Achilles erwähnt in einem Brief an den Stadtrat (u.a. über das Geleit) die Orte, die Ruprecht III. Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern von Swantibor erworben haben.