König Karl IV. errichtet eine Sühne zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und der Stadt Rothenburg wegen diverser Konflikte und Zusammenstöße. Demnach soll u.a. die Stadt von allen dadurch entstandenen Sachen ledig und los sein, sie muss dem Bischof 4000 Gulden geben und bis zur kommenden Lichtmeß 2500 Gulden zahlen. Das Rothenburger Spital soll durch die Einigung keine Nachteile erleiden. Zudem soll der Bischof von allen Schulden los sein, die er bei Rothenburger Juden hatte.
Zu erneuten Kämpfen kommt es, als König Karl IV. dem Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dem Hochstift einen Schutzbrief ausstellt, in dem er die Stadt Würzburg ausdrücklich als "Feind" bezeichnet.
Die Würzburger Bürger müssen die von ihnen errichteten Wehranlagen an der Festung Marienberg schleifen.
Ein mit König Karl IV. in Oberzell getroffener Friede beendet die kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Würzburg und Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.
Bischof Albrecht II. von Hohenlohe beginnt mit der Belagerung der Stadt, die nahezu drei Wochen dauert.
König Karl IV. bringt zwischen dem Bischof von Würzburg und der Stadt Würzburg einen Ausgleich zu Stande.
Die Stadt Würzburg gewährleistet die Sicherheit der Pfarrer. Bei Schädigungen oder Angriffen auf die Pfarrer kann unter gewissen Umständen sogar die Regel greifen, dass 30 wohlhabende Bürger sowie 30 der besten Handwerker Würzburg verlassen müssen und sich die eine Hälfte auf Kosten Würzburgs in Karlstadt, die andere Hälfte in Iphofen oder Gerolzhofen aufhalten soll, bis die Situation wieder geklärt ist. Die Ausweisung der Würzburger Bürger nach Karlstadt ist als Strafe bereits früher belegt.
Die beim kaiserlichen Hofgericht gegen das Hochstift Würzburg erhobene Klage des Bischofs von Eichstätt und einiger weltlicher Herren wegen den Orten Königshofen sowie Teilen von Schweinfurt und Münnerstadt wird vorerst abgewiesen.
Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Die "gemeynde der burgere rychere und armere der stat zu Wirczburg" muss sämtliche Schlüssel und Schlösser zu den Türmen und Toren der Stadt dem Bischof aushändigen.