Es gibt drei Jahrmärkte, am St. Veitstag, am Tag der Kreuzerhebung und an Martini.
König Ludwig IV. verleiht auf Bitte des Deutschmeisters Konrad von Gundelfingen das Stadtrecht an Neubrunn. Unter Anderem erhält Neubrunn das Recht, montags einen Wochenmarkt abzuhalten.
König Ludwig IV. verfügt, dass die in der Stadt gefertigten "graven Tuche", wohin sie auch immer verkauft werden, mit dem Dinkelsbühler Stadtmaß zu messen seien.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.
Das bereits 1323/28 bezeugte "Marchtrecht" in Kronach muss spätestens um 1400 in die volle Verfügungsgewalt von Bürgermeister und Rat gekommen sein.
Die Rechte der Förster aus Neustadt ("Nuwenstat") werden festgeschrieben.
Rehau wird als Markt bezeichnet.
Eufemia von Brauneck überlässt dem neuen Spital in Rothenburg für das Seelengedenken ihres verstorbenen Mannes einen Hof in "Holtzhusen" und ihre Weingärten und Gülten in Kleinochsenfurt ("Nidern Ohsenfurt"). Dazu verzichtet sie auf 400 Pfund Heller, die ihr das Spital noch schuldig war.
Der Anbau von Hopfen ist überliefert.
Seit 1328 gibt es die Gallusmesse.