"Burchardus magister scolarum" ist der erste namentlich genannte Scholaster des Kollegiatstifts Haug.
Kaiser Friedrich I. entscheidet einen Rechtsstreit um Weinzinse des Kloster Kitzingen im Gau Heidingsfeld im Sinne eines schon früher von Bischof Reinhard von Würzburg verkündeten, dann aber von anderer Seite widerrufenen Urteils zugunsten des Klosters.
Das Kollegiatstift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg ist mit einem Weinberg erstmals als Besitzer in Obernburg genannt. Später war das Dorf als Lehen der Aschaffenburger Stiftspropste in den Händen verschiedener adliger Vögte.
In einer Urkunde des Papstes Lucius III. bestätigt dieser dem Kanonikerstift St. Johannes (Stift Haug) in Würzburg unter anderem die Zehnten in Coburg und in Schweinfurt.
Ein Frauenkloster in Arnstein wird erwähnt.
Bischof Otto II. von Bamberg übergab das als Ödung bezeichnete und offenbar inmitten ausgedehnter Waldungen gelegene Teuschnitz ("solitdo Tuschice") an das Kloster Langheim.
Nicht Neu-, aber Ausbaugründung der Langheimer Zisterzienser.
Kaiser Friedrich I. bestätigt dem Kloster Weißenburg auf Bitten des Abtes Gundelacus die von dem (angeblichen) Gründer König Dagobert und von den Kaisern Otto I. und Otto II. gewährten Privilegien sowie weitere Rechte.
Das Kloster Fulda gründet das Kloster Mattenstatt.
Für das Kloster St. Stephan wird ein Lehrer genannt.