Der Hochstiftsvogt für die Würzburger Kirche ist belegt.
Die Hochgerichtsbarkeit wird durch einen vom meranischen Landesherrn eingesetzen Richter ausgeübt.
Im 12. Jahrhundert übergibt Adalbert von Seibelsdorf bei seinem Eintritt ins Kloster Banz die Kirche mit Ausstattung sowie zwei Hufen in diesem Ort, noch weitere Güter in Ylowen (spätere Waldherrschaft Wallenfels), Ehesberg und Trosispach mit Wald und Feld dem späteren Halsgericht Wartenfels. Der Klosterbesitz, der durch die Schenkungen der Seibelsdörfer und Callenberger entsteht, findet sich später in der Hand des Bischofs von Bamberg.
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Meiningen soll ein Stadtgericht erhalten haben.
In Nürnberg sind ein Schultheiß und ein eigenes Stadtgericht bezeugt.
Die ersten Freiheiten der "villa" werden vom Kaiser verliehen: Rechte für Kaufleute, freie Vererbung der Grundstücke bei Zahlung einer Abgabe an den Kaiser und Vorbehalt der Rechtssprechung für den Kaiser oder seinen "villicus".
Seit 1171 lassen sich die Herren von Dürn als Vögte des Klosters nachweisen.
Mit der Abenberger Vogteiverpfändung von 1189 fällt auch das "Centgericht Bamberg" an das Hochstift. Nach Aussage der Quellen des 14. Jahrhunderts gehört damals aber auch die noch nicht erweiterte ältere Stadtsiedlung mit den zur Blutgerichtsbarkeit gehörigen Fällen zur Kompetenz des Centgerichts Bamberg.
Laut einer Fälschung bestätigt Kaiser Heinrich VI. die von Kaiser Karl im Jahre 806 und von Kaiser Lothar 1128 verliehenen Privilegien für die Reichsvogtei Burgbernheim. Darunter fallen die Hochgerichtsbarkeit und das Verbot für Juden, die Vogtei zu betreten. Des Weiteren wird die Absicht Kaiser Heinrichs VI. genannt, aus der Vogtei eine Stadt zu bauen. Die Urkunde ist als unbeglaubigte Abschrift aus dem 17. Jahrhundert erhalten.