Kaiser Karl IV. gewährt Niederstetten das Gelnhäuser Stadtrecht.
Kaiser Karl IV. erlaubt Gottfried von Hohenlohe, Haltenbergstetten zur Stadt auszubauen, Mauern, Stock und Galgen zu errichten und gibt im alle weltliche Gerichtsbarkeit dort. Die zukünftige Stadt soll alle Rechte der Stadt Gelnhausen haben.
Die Stadt schließt sich dem Friedensbündnis Kaiser Karls IV. an. Dieses Bündnis geht später in den fränkisch-bayerischen Landfrieden über und hat den Zweck, während des zweiten Romzugs von Karl IV. den Frieden zu wahren.
Bürgermeister, Rat und die Gemeinde der Stadt Weißenburg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit dem Bürgermeister und den Bürgern des Rats der Stadt Windsheim, gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz, ihnen gegeben haben.
Heinrich Toppler, der Bürgermeister der Stadt, kann mit seinem diplomatischen Geschick Rothenburg o. d. Tauber aus größeren Störungen heraushalten und den Einfluss der Stadt auf ein großes Territorium um die Stadt herum festigen.
Bis zum 30-jährigen Krieg bleiben Coburg, Rodach, Neustadt bei Coburg und Sonneberg Teil der "sächsischen Ortslande in Franken".
In einer burggräflichen Schuldverschreibung gegen den Ritter Georg Auer werden Weißenburg und Eichstätt als Orte genannt, in denen sich bei Nichteinhaltung der Verschreibung die Bürgen treffen sollen.
In einem Bündnis zwischen dem Grafen von Württemberg und dem Burggrafen zu Nürnberg wird Dinkelsbühl als Ort für Schiedsgerichte festgesetzt.
Kaiser Karl IV. erteilt der Stadt Freudenberg die Rechte, Gerichtsrechte und Freiheiten, die auch die Stadt Wertheim hat.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg verbinden sich zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Für etwaige Streitigkeiten werden Zeil und Haßfurt bzw. Forchheim und Baiersdorf bzw. Iphofen und Langheim als Versammlungsort der Hauptleute festgesetzt.