Die Egerer Forstverordnung erwähnt "das dorff Lewken, da saß vor alters nicht mehr denn ein Pfarrer und ein Wildener [Förster] und ein Fischer".
"Steynau" ist der Name für Steinau.
Zeil wird als Stadt erwähnt: König Wenzel setzt Bamberg in "Nutz und Gewere" von "Czeil Burck und Stat".
Hans und Heinrich Wolfstriegel verkaufen dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg ihren Anteil an der Herrschaft Schauenstein, darunter ihre Teile an der Stadt Schauenstein und "Helmprechts".
In der Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg liest man: "Wirtzburg".
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
In der Landfriedenseinigung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg wird Mellrichstadt als "Mellerstat" erwähnt.
In der Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und Bischof Gerhard von Würzburg wird Seßlach (als zu Würzburg gehörend) erwähnt: "Sesselbach".
Die Herzöge Stephan, Friedrich und Johann von Bayern besprechen mit dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg ihre Schuldenbegleichung. Für diese müssen sie die Schlösser "Jagesperg" und "Luden" an das Hochstift verkaufen sowie die herzöglichen Teile an Rothenfels und Gemünden.
Naila wird als "Neileyn" erwähnt.