Neustadt bei Coburg wird als "Nova Civitas uff der heyd" erwähnt.
Ein urkundlich erwähnter "advocatus" fungiert wie der Stadtschultheiß als ein landesherrlicher Amtsträger.
Der erste Jahrmarkt (am Sonntag nach Jakobi) wird durch den Grafen Heinrich VIII. von Henneberg verliehen.
Die Wettiner treten als Ortsherren von Neustadt bei Coburg auf.
Neustadt bei Coburg erhält wohl in Form von Statuten die Schweinfurter Stadtrechte.
Das Amt des Bürgermeisters und des Rates ist ab dem 14. Jahrhundert nachweisbar.
Bis zum 30-jährigen Krieg bleiben Coburg, Rodach, Neustadt bei Coburg und Sonneberg Teil der "sächsischen Ortslande in Franken".
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Die Pfarrei Neustadt wird aus dem Pfarrsprengel von Fechheim abgetrennt.