König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.
Geistlichkeit, Adel und Städte des Hochstifts Würzburg schließen einen Bund auf fünf Jahre.
Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Die Bürger von Neustadt bestätigen den Sühnevertrag, den sie mit dem Hochstift Würzburg abgeschlossen haben.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.