Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Laut Lorenz Fries verpflichten sich die Bürger Iphofens, für den Würzburger Bischof 919 Gulden bei Graf Thomas von Rieneck zu zahlen. Dafür werden sie drei Jahre lang von der Datz befreit.
Da der Würzburger Bischof dem Ritter Burkard von Seckendorf zu Frankenberg 300 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries diesen Betrag auf die Einnahmen in Iphofen.
Da sich Bischof Johann von Eglofstein von seinem Schwager Linhart Hausloden 6000 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden am Ungeld, an der Vogtei und sonstigen Gefällen in Iphofen als Leibgeding. Lorenz Fries vermutet jedoch, dass es sich bei der geliehenen Summe nur um 1600 Gulden handelte.
Die Stadt Iphofen wird wegen ihrer hohen Schulden auf fünf Jahre von der Zahlung des "Zwölften Pfennigs" und anderer Abgaben an den Bischof von Würzburg befreit. Stattdessen soll das Geld aufgewendet werden, die Schulden zu tilgen.
1409 kam es zwischen den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Iphofen auf der einen Seite und den Iphofener Bürgern auf der anderen Seite zu Streitigkeiten. Durch Vermittlung des Würzburger Bischof, der den alten Rat absetzte und einen neuen einsetzte, wurden der Konflikt laut Lorenz Fries am 16.3.1410 beigelegt.
Das Domkapitel und Städte Würzburg, Ochsenfurt, Karlstadt, Gerolzhofen und Iphofen verkaufen eine jährliche Gült von 1000 Gulden um 15000 Gulden an den Ritter Johann von Hirschberg und besitzen das Recht auf Wiederkauf.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt den Bäckern und Metzgern der Stadt Iphofen Zoll-, Steuer- und Bedebefreiung für Vieh und Getreide, soweit es sich um ihren Eigenbedarf handelt.
Für 4000 Gulden an Gold, die der Würzburger Bischof von den Gebrüder Schwaigerer erhielt, verschreibt er ihnen laut Lorenz Fries jährlich 400 Gulden Zinsen auf Stadt und Amt Iphofen.
Da Bischof Johann von Brunn laut Lorenz Fries Hans Buck 700 Gulden schuldet, verschreibt er ihm 70 Gulden an den Einnahmen der Stadt Iphofen.