Der Dekan und das Kapitel des Domstifts verpfänden ihr Amt zu Hochhausen dem Grafen von Wertheim (Grauen zu Werthaim) und lösen es für 30 Mark jährzliche Zinsen mit 220 Mark wieder aus. Zwei Jahre später stellen der Propst, der Dekan und das Kapitel den Brüdern Graf Poppo und Rudolf von Wertheim (Graue Bopen vnd Rudolfen von Werthaim gebruderen) eine neue Verpfändung über das Amt Hochhausen aus, welche mit 220 Mark Silber wieder ausgelöst werden kann. Den Kirchensatz zu Hochhausen behalten sie jedoch sich vor.