Auf Bitten Erkingers von Seinsheim zum Stefansberg (Erkinger vom Sainsheims) gesteht ihm König Ruprecht I. von Wittelsbach Folgendes zu: Er und seine Erben sollen fortan im Dorf Astheim (Ostheim) das Gericht, das zwölf Schöffen umfasst, sowie die Halsgerichtsbarkeit innehaben und diese mit Gewalt und einem Galgen durchsetzen. Zudem haben er und die Schöffen das Recht, den Blutbann über jemanden auszusprechen. Zudem erhalten sie das Privileg, in Astheim einen Markt zu veranstalten. Das Bürgerrecht sollen die haben, die keine eigenen Herren haben und somit nicht jederzeit zurückbeordert werden können. Soldaten und Leute, die ehemalige Amtsmänner eines Herren oder einer Stadt sind, sollen sie auf Forderung ziehen lassen. Ein Viertel des Oberrates zu Schweinfurt (Schweinfurt), was dem Anteil der Schöffen entspricht, soll nach Nürnberg (Nurenberg) geholt werden.