Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Ursula von Schwarzenberg (Schwartzberg) und ihren Söhnen Wolf und Michael III. den Schaftrieb in Eßleben (Aisleuben) und die Bede in Oberpleichfeld (Oberplaichveld) für 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet jährlich 100 Gulden von der Oberpleichfelder (Oberblaichveld) Bede sowie den Schaftrieb von Eßleben (Aisleuben) für 2000 Gulden an Ursula von Schwarzenberg (Swartzenberg) und deren Söhne Wolf und Michael.
Die von Schwarzenberg (Schwartzenberg) übergeben ein Revers über die Verpfändung von 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Ursula von Schwarzenberg und ihren Söhnen Michael und Wolf einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede von Eßleben (Aisleuben), welcher für 800 Gulden wieder abzulösen ist.
Kaiser Friedrich III. lässt eine Urkunde aufsetzen, die sich gegen Wolf und Michael III. von Schwarzenberg, die Söhne Ursula von Schwarzenberg (Wolfen vnd Micheln der gemelten frawen Vrseln Kindere) wendet, indem deren eheliche Geburt bestritten wird.
Ursula von Schwarzenberg (vrsula frankckengronerin genant) war vor ihrer Eheschließung mit Michael II. von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg) mit einem anderen Mann verheiratet. Nach dem Tod ihres ersten Mannes zeugt sie mit Michael II. zwei Söhne, Michael (Michel) und Wolf (wolf) von Schwarzenberg (zum Steffansberg genant). Diese Söhne bleiben bis zum Tod ihrer Mutter unverheiratet. Nach ihrem Tod wollen die beiden Brüder den Namen Schwarzenberg und das zugehörige Wappen führen. Dies gefällt den Kindern aus der ersten Ehe Michaels II. von Schwarzenberg nicht, weshalb sie sich bei Kaiser Friedrich III. beklagen. Der Kaiser erlässt ein Mandat, welches besagt, dass die beiden Söhne von Ursula erst den Namen übernehmen dürfen, sobald sie nachweisen können, dass sie ehelich gezeugt wurden.