Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Bischof Berthold von Sternberg kauft dem Nürnberger Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern (Fridrich zu Nurenberg) für 300 Mark lötiges Silber und 730 Pfund Heller das Schloss hinter dem Frankenberg ab. Da er die Summe nicht in bar bezahlen kann, setzt er Friedrich dafür die beiden Dörfer Burgbernheim (Burck Bernheim) und Herbolzheim (Herboldshaim) mitsamt dem Bernheimer Wald ein. Sollte Berthold die Kaufsumme in den nächsten 12 Jahren nicht zahlen, gehen die Dörfer in Friedrichs Eigentum über. Berthold vermag die Summe nicht zu bezahlen. Die Dörfer werden erst von Bischof Otto von Wolfskeel wieder abgelöst.
König Rudolf I. von Habsburg verleiht im Jahr 1281 Friedrich III. von Hohenzoller, Burggraf von Nürnberg (Burggraue Friderichen von Nürenberg), ein Lehen. Später kommt es vor dem Reichskammergericht zu einem Verfahren zwischen Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Georgen von Brandenburg) und der Stadt Nürnberg, wer in dem erwähnten Lehen der Landesfürst sei.