Weil Bischof Johann von Egloffstein dem Ritter Johann von Kronenberg (Hern Johanns vn Cronenberg) seine Schulden von 8000 Gulden nicht zurückbezahlt, behält der Ritter die ihm dafür verpfändete Stadt und das Amt Gerolzhofen mit allen Zugehörungen. Mit der Einwilligung Bischofs Johann von Egloffstein bezahlt Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) die Hälfte der 8000 Gulden Schulden. Dafür erhält Apel von Stotternheim die Hälfte der Stadt und des Amts Gerolzhofen als Pfand.
Apel von Stotternheim (er von Stoternhaim) und Johann von Kronenberg (Hans v Cronenberg) übergeben Bischof Johann von Egloffstein, dass sie sowohl die Landsteuer als auch die Bede zahlen, solange ihnen die Stadt und das Amt Gerolzhofen verpfändet ist.
Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das Jahr 1418.