Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren/Ganerben von der Tann (von der Than).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Fulda (Abt Johann I. von Merlau) und Hessen (Landgraf Ludwig I.) gegen die Herren von der Tann.
Es wird eine Verschreibung aufgesetzt. In dieser wird festgehalten, dass Bischof Johann von Brunn sich zu dem durch den Pfalzgrafen erstellten Vertrag bekennt, laut dem er den Brüdern Georg, Heinrich, Cargnissen, Burkhard und Philipp von der Tann (Jorgen, Heintzen Cargnissen, Burgkharten vnd philipsen von der Than) 5000 Reihnische Gulden schuldet. Diese würde er ihnen über sechs Jahre hinweg abbezahlen und ihnen jedes Jahr einen Gulden auf 15 Gulden als Zinsen zahlen.