Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.
Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet und bestätigt seinem Vogt Johann Königshofer (Hans Königshouer) und seiner Ehefrau Katharina (Catharine) die Freiheit, dass seine Behausung für alle Beschwerungen, Dienstbarkeiten, Bede, Steuer, Atzung und anderes jährlich nur einen Martinspfennig an die dem Stift gehörende Untere Burg zahlen müsse.