Dem Hochstift Würzburg und seinen Untertanen werden durch Übergriffe, Entführungen, Schatzungen, Raub, Mord und Brandanschlägen großer Schaden zugefügt. Daher beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, die Furte an der Wern (Wern), der fränkischen Saale (Sale) und dem Main (Main) abzuriegeln, Verstecke in den Wäldern zu beseitigen und eine gemeine Landwehr zu errichten. Ferner schreibt er an Wilhelm, Reinhard, Weiprecht und Moritz von Thüngen (Thungen), dass sie ihre Furte an der Saale abriegeln sollen. Diese teilen jedoch mit, keine Furt an der Saale zu haben.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Die Brüder und Vettern Bischof Rudolfs von Scherenberg, Wilhelm (wilhelm), Reinhard (Reinhart), Weiprecht (Weiprecht) und Moritz von Thüngen (Moritz von Thungen), lassen dem Bischof ein Schreiben zukommen. In diesem beteuern sie, dass sie keine eigene oder geteilte Furt an der Saale haben. Aufgrund dessen können sie dem Bischof keine Antwort geben. Sie bitten den Bischof um die Erlaubnis, eine Furt anzulegen.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim geboren) verpfändet Moritz von Thüngen (Moritzen von Thungen) das Schloss Marktsteinach mit allem Zugehörigen für 1400 Gulden, welche ihr Bischof Rudolf von Scherenberg darauf bekannt hat. Sie behält sich als Erbin ihres seligen Mannes das Recht auf Auslösung vor.
Moritz von Thüngen (Moritz von Thungen) verkauft das Schloss Marktsteinach (Markstainach) zusammen mit dem halben Gericht und Zugehörungen für 1600 Gulden - 1400 Gulden als Wittum (widems) und 200 Gulden in Bar - an den Ritter Melchior Sutzel von Mergentheim (Melchiorn 9999geln von Mergenthaim ritere).