Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) eine verfallene Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) samt einem Stadel in der Hinsicht, dass Georg von Schweinfurt 200 Gulden darauf verbauen darf. Dem Hochstift bleibt die Ablösung mit den 200 Gulden vorbehalten.
Georg von Schweinfurt (Georg von Schweinfurt) hat 200 Gulden auf der verfallenen Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale verbaut. Es fehlt allerdings noch ein Keller und ein Stall. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg genehmigt ihm weitere 100 Gulden für den Bau und gibt ihm einen Anspann, sowie [Scan nicht lesbar]. Das Hochstift behält sich das Recht vor alles für 300 Gulden widerzulösen.
Bischof Johann von Grumbach gibt Gerog von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) und Johann von Wisentau (Hannsen von Wisentau) gemäß seines Eides 80 Gulden Bargeld um auf der Hofstatt einen Stadel und einen Baumgarten zu erbauen, sodass die Wiederlösung mit 380 Gulden geschehen sollte.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Otto Behausung, Stadel und Baumgarten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), welche zuvor Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) innehatte, mit dem Vorbehalt des Widerrufsrechts für 380 Gulden. Bischof Konrad von Thüngen löst Behausung, Stadel und Baumgarten wieder an das Hochstift Würzburg.