Bischof Konrad von Bibra erlaubt auf Bitten von Bernhard und dem Ritter Pankraz von Thüngen (Bernharten vnd pancratzen von Thungen riters) dem Abt Konrad (abbt Conraten) des Klosters Neustadt am Main (Neuenstat), am Spresberg (Spresberg), am Langenrain (Langenrain) und in löheren, ansonsten am Heidenberg (Haidenberg), auch an der dürren Heide (an der durren haid) genannt, nach Rehen zu jagen. Wenn aber die Würzburger Jäger, Amtmänner oder Kellermeister nach seinem Befehl dort jagen, muss sich der Abt zu dieser Zeit der Jagd enthalten. Er darf außerdem dem Kellermeister weder Hunde noch Garn leihen. Der Bischof übergibt dem Abt darüber einen Befehl, den er selbst unterschrieben hat.
Kaiser Karl V. schreibt aus Regensburg (Regensburg) den Ausschreibern der sechs Orte Graf Berthold von Henneberg (Graf Bertholden von Hennenberg), Graf Philipp III. von Rieneck (graf philipsen von Rineck), Graf Ludwig von Stolberg (Graf Ludwigen von Stalberg), Ritter Pankraz von Thüngen (pangratzen von Thungen Ritter), Heinrich von Wallenfels (Hansen von Wallenfels), Friedrich von Lentersheim (Friderichen von Lentersheim), Wolf von Velberg (wolfen von Velberg), Wolf von Crailsheim (Wolfen von Crailsheim) und Heinrich von Rotenhan (Hansen vom Rottenhan), dass er nichts lieber wolle als Frieden und Einigkeit im Heiligen Römischen Reich. Es kommt ihm allerdings so vor, als würden viele von ihnen vorbereitet darauf warten, von fremden Machthabern zum Krieg im Heiligen Reich angestiftet zu werden. Diese Annahme entnimmt er den Ereignissen des vergangenen Jahres.